Ihre Hausverwaltung

Sie suchen eine IHK zertifizierte Verwaltung für Ihre WEG – hier sind Sie richtig!

Seit über Jahrzehnten verstehen wir uns als inhabergeführtes Unternehmen als Ihr Partner für die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Entstanden aus den Erfahrungen der Selbstverwaltung von Wohnungen hin zu einem Unternehmen, welches eigene sowie fremde Immobilien verwaltet.

Die Verwaltung von Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegen den gesetzlichen Vorschriften des WEG Gesetzes, insbesondere § 27 und § 28, sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung.

Hier die wesentlichen Aufgaben, die wir Ihnen im Rahmen unserer Dienstleistung in Ihrem Sinne durchführen:

Das sieht der Eigentümer:

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge Besuche der Wohnanlage
  • Individuelle Beratung / Information
  • Protokoll der Eigentümerversammlung

Das sieht ein Verwaltungsbeirat oder ein gut informierter Eigentümer:

  • Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Einholen von Angeboten, Beauftragung von Handwerkern und Umsetzen von Beschlüssen
  • Vorbereitung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Vereinbarung von Ortsterminen und Treffen mit Beiräten und Handwerkern
  • Regelmäßige Durchführung von Eigentümer- und Hausbewohnergesprächen vor Ort
  • Wir sorgen für die Einhaltung der Hausordnung
  • Abmahnen von Eigentümern und Ihre Mieter, wenn entsprechende Verstöße gegen die Hausordnung oder den Hausfrieden vorliegen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug, die Eigentümergemeinschaft wird hierbei außergerichtlich vertreten
  • Der Verwalter bereitet bei Bedarf auch das gerichtliche Klageverfahren vor

Leistungen der Hausverwaltung, die der Eigentümer normalerweise nicht sieht:

A) Allgemeine Verwaltung

  • Korrespondenz mit Eigentümern, Hausbewohnern und Handwerkern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beratung von Eigentümern, Hausbewohnern und enge Zusammenarbeit mit Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-,Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.)
  • Terminabstimmung und Raumreservierung für Eigentümerversammlungen
  • Erstellen von Tagesordnungspunkten und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen der abschließenden Beschlussniederschrift und Überwachung der späteren Beschlussumsetzung
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen und Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen
  • Kennen und Beachten einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen

B) Kaufmännische Verwaltung

  • Verbuchen sämtlicher Geldeingänge und Geldausgänge auf dem WEG-Konto
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Überwachen und Verbuchen von Zahlungseingängen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Mahnen und ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf den Girokonten und Geldanlagekonten der WEG
  • Rechnerische und sachliche Rechnungsprüfung
  • Erstellen von erforderlichen Meldungen an Behörden, Ämtern sowie Dienstleistern
  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen bei den einzelnen Eigentümern
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
  • Veranlassen bzw. Erstellen der Heizkostenabrechnung
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)

C) Technische Betreuung

  •  Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen und Koordinieren von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängel, Gewährleistungsansprüche)
  • Einweisen und Einarbeiten des Hausbetreuungspersonals
  • Beschaffen von Genehmigungen bei Behörden und Ämtern
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-Prüfungen
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (bspw. Rohrbruch)
  • Veranlassen von Schadensbeseitigungsmaßnahmen durch geeignete Handwerker und anschließende Abrechnung mit der Versicherung
  • Vergeben und Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Orts- und Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen